1. Honorare & Zahlungsbedingungen

Die angeführten Honorare sind netto und werden zuzüglich der gesetzlicher USt. in Rechnung gestellt. Sie sind nach Rechnungslegung sofort ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Dies gilt ebenso für etwaige externe Kosten und Vorleistungen, z.B. Inseratschaltungen, Druck-kosten, Reise- und etwaige Raumkosten, Aufwendungen von Bewerbern, etc. Bei Kontingentaufträgen ist die vereinbarte Anzahlung sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird jeweils nach Durchführung oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

  • Zahlungsverzug

Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene eines Inkassobüros, werden separat in Rechnung gestellt.

  • Haftung

Der Auftragnehmer und ev. zur Erfüllung des Auftrages vom Auftragnehmer beigezogene Dritte haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Im Falle „höherer Gewalt“ sind sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind die bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen dem Auftragnehmer im Verhältnis zur Auftragssumme vom Auftraggeber angemessen zu ersetzen. Unter höherer Gewalt sind jene Ereignisse zu verstehen, die nachweislich die Möglichkeit der Vertragserfüllung entscheidend beeinträchtigen bzw. gänzlich unmöglich machen.

  • Geltendmachung von Forderungen

Forderungen aller Art können nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden.

  • Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich erstellt wurden und/oder den jeweils gültigen Honorarrichtlinien des Auftragnehmers entsprechen, verpflichten den Auftragnehmer allerdings nicht zu einer Durchführung. Die mündliche oder schriftliche Angebotsannahme des Auftraggebers und somit das Zustandekommen eines gültigen Vertrages wird durch eine schriftliche Auftrags-bestätigung des Auftragnehmers verbindlich, sofern der Auftraggeber dieser nicht unverzüglich widerspricht. Enthält eine Auftragsbe-stätigung Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Angebot/Auftrag (ergänzende Vertragsbestimmungen), bedürfen Sie der Unter-fertigung des Auftraggebers bzw. gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen 14 Tagen widerspricht. Art     und Umfang der vereinbarten Leistung(en) ergeben sich aus dem Auftrag, der Auftragsbestätigung und diesen AGB.

  • Stornobedingungen

Bei Projekten, Seminare, Trainings etc. gilt die bei Auftragserteilung fällige Anzahlung im Falle einer Absage durch den Auftraggeber in jedem Fall als verfallen. Bei Absage bis zu zwei Wochen vor Beginn sind 50% der Auftragssumme, danach 100% der Auftragssumme fällig.

Absagen von Beratungs-/Coaching-/Supervisions-/Mediationsterminen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei, danach werden 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

  • Aufträge Personalsuche & -auswahl:

7.1  Allgemeine Vereinbarungen

Sollte die Kandidatenpräsentation aufgrund von Verzögerungen durch den Auftraggeber nicht in einem angemessenen Zeitrahmen (max. 1 bis 2 Wochen nach Übersendung des/der Kandidatenprofils/e) stattfinden, und sich deshalb geeignete Kandidaten anderweitig orientieren, so wird für einen dadurch notwendigen neuerlichen Suchvorgang ein zusätzliches Honorar in der Höhe von 40% vom Auftragswert in Rechnung gestellt.

Wird das Stellen- bzw. Anforderungsprofil im Prozessverlauf in wesentlichen Punkten verändert, muss ein neuer Suchauftrag erteilt werden. Sollte nach erfolgreicher Kandidatenpräsentation und grundsätzlicher Entscheidung für einen Bewerber, die Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber um mehr als vier Wochen verzögert werden oder aus diesem Grund der Kandidat nicht mehr zur Verfügung stehen, so gilt die Position als besetzt. Im Fall, dass mehr als einer der präsentierten Kandidaten aufgenommen wird, so wird pro unter Vertrag genommener zusätzlicher Person 60% des Gesamthonorars dafür berechnet.

Grundsätzlich wird der Auftragnehmer exklusiv mit dem Such- und Auswahlauftrag betraut. Alle Kandidaten, welche sich direkt bei dem Auftraggeber bewerben, werden in den Such- und Auswahlprozess miteinbezogen. Der Auftraggeber leitet die Bewerbungsunterlagen in diesem Fall unverzüglich an den Auftragnehmer weiter.

7.2  Besetzungsgarantie

Die Besetzungsgarantie kommt grundsätzlich nur dann zur Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem, vom Auftragnehmer vermittelten, Kandidaten seitens des Kandidaten wieder gelöst wird. Diese Besetzungsgarantie beträgt standardmäßig 3 Monate ab Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Kandidaten. Eine Garantieverlängerung auf 6 Monate kann inklusive „Onboarding“ (optional auf Abruf) gegen ein zusätzliches Honorar vereinbart werden.

Besetzungsgarantie bedeutet also eine einmalige kostenlose Nachbesetzung für exakt die ursprünglich beauftragte Position, falls ein vom Auftragnehmer vermitteltes Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei bzw. sechs Monate derart wieder gelöst wird, dass der von dem Auftragnehmer empfohlene/vermittelte Arbeitnehmer innerhalb der ersten drei bzw. sechs Monate nach Abschluss des Arbeitsvertrages das Arbeitsverhältnis löst. In diesem Fall wird der Such- und Auswahlprozess einmal kostenfrei wiederholt. Diese Kostenfreiheit bezieht sich nicht auf externe Kosten wie z.B. Inserate, Reisekosten, etc. Die Garantie kann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Garantiefalles abgerufen werden, ansonsten erlischt der Garantieanspruch.

Wird das Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem, vom Auftragnehmer, vermittelten Kandidaten seitens des Auftraggebers aufgelöst, so kommt folgende Regelung zur Anwendung:

  • Erfolgt die Auflösung innerhalb des Probemonats (= 1 Monat ab Arbeitsbeginn), steht dem Auftraggeber eine einmalige kostenlose Nachbesetzung, wie voran gegangen beschrieben, zu.
  • Löst der Auftraggeber nach dem Probemonat das Anstellungsverhältnis ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer und Inanspruchnahme der inkludierten Coachingintervention, gibt es keinen Anspruch auf Besetzungsgarantie.

Sollte infolge von in der Sphäre des Auftraggebers gelegener Gründe, wie zum Beispiel aufgrund


  • einer Veränderung der Organisationsstruktur im Unternehmen des Auftraggebers,
  • einer internen Besetzung der ausgeschriebenen Position,
  • einer ungeklärten Entscheidungskompetenz im Innenverhältnis des Auftraggebers bzw. des Arbeitgebers,

  • einer Unterbrechung oder Abbruch des Personalauswahlverfahrens seitens des Auftraggebers, und der Auftraggeber diese Personalsuche auch nicht innerhalb von 4 Wochen wieder aufnimmt,

keine erfolgreiche Besetzung für eine beauftragte Position erfolgen können bzw. das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei bzw. sechs Monate aufgelöst werden, so gilt der Vertrag seitens des Auftragnehmers als erfüllt und haftet der Auftraggeber für das Erfüllungsinteresse bzw. trägt die Preisgefahr. Für einen solchen Fall wird die Besetzungsgarantie ausdrücklich ausgeschlossen und das Honorar ist zu 100% dem Auftragnehmer zu bezahlen.

Eine Verlängerung der Garantieleistung auf 6 Monate und ein begleitendes „Onboarding“ kann durch den Auftraggeber nur gemeinsam mit der Auftragsbestätigung beauftragt werden. 

Bei einer Personalsuche im Rahmen der Besetzungsgarantie gelten die sonstigen Vertragsbedingungen im gleichen Maße.

7.3  Schutzbestimmungen

Alle im Zuge etwaiger Auswahl- und/oder Beratungsverfahren generierten Ergebnisse bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und werden vom Auftraggeber streng vertraulich behandelt. Wird ein vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten entweder direkt bei dem Auftraggeber, in einer angegliederten Gesellschaft, oder auch als freier Mitarbeiter beschäftigt, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Derartige Umstände müssen unverzüglich vom Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die auf Dokumenten der Bewerber gelieferten Informationen (einschließlich der verfügbaren Dokumente, Zeugnisse etc.), insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und/oder Verwendbarkeit.

8.  Datenschutz / Copyright

Alle Informationen und Daten, die dem Auftraggeber vom Auftragnehmer und umgekehrt vom Auftraggeber an den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages übermittelt werden, sind gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinien vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen (zB Arbeits-, Seminarunterlagen,…) unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Eine Vervielfältigung der Unterlagen, unternehmensinterne Weiterverbreitung und Nutzung jeglicher Art bedürfen ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber stimmt der Aufnahme seiner Adressdaten in die Kundendatei des Auftragnehmers zu und erklärt sich ausdrücklich, mit der Zusendung von Dokumenten auf elektronischem Weg (Fax, E-Mail) im Rahmen des Auftrages und darüber hinaus gegebenenfalls zu Marketinginformationen, welche die Dienstleistungen des Auftragnehmers betreffen, einverstanden. Letztere kann der Auftraggeber gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit mittels eines formlosen E-Mails widerrufen.

9.  Schlussbestimmungen

Diese AGB regeln die Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen, aber auch solche mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutz-gesetzes. Die Anwendung dieser AGB zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer wird für das erste und alle folgenden Rechtsgeschäfte unter Maßgabe der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleiben die übrigen Regelungen unverändert wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch andere Regelungen mit jenen Inhalten zu ersetzen, die wirtschaftlich dem ursprünglichen Sinn und Vorhaben am nächsten kommen. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall, dass sich der Vertrag oder diese AGB als lückenhaft erweisen. (Salvatorische Klausel)

Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt als vereinbart, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anders Lautendes bestimmen. Es gilt österreichisches Recht.

Jede von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

Zur besseren Lesbarkeit und sprachlichen Vereinfachung wird auf eine geschlechtsspezifische Formulierung verzichtet.

Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind gleichermaßen und ohne Einschränkungen geschlechtsneutral zu verstehen.